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VG Hamburg, 08.12.2023 - 5 E 5290/23 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Justiz Hamburg
§ 15 VersammlG, § 80 Abs 5 VwGO
Verbot pro-palästinensischer Versammlungen durch Allgemeinverfügung - VG Hamburg
Erfolgreicher Eilantrag gegen die Allgemeinverfügung betreffend sog. pro-palästinensische Versammlungen
Kurzfassungen/Presse
- Justiz Hamburg (Pressemitteilung)
Eilantrag gegen die Allgemeinverfügung zum Verbot aller sog. pro-palästinensischen unangemeldeten Versammlungen erfolgreich
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- BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 233/81
Brokdorf
Auszug aus VG Hamburg, 08.12.2023 - 5 E 5290/23
Der Begriff der "öffentlichen Sicherheit" umfasst den Schutz zentraler Rechtsgüter wie Leben, Gesundheit, Freiheit, Ehre, Eigentum und Vermögen des Einzelnen sowie die Unversehrtheit der Rechtsordnung und der staatlichen Einrichtungen, wobei in der Regel eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit angenommen wird, wenn eine strafbare Verletzung dieser Schutzgüter droht; unter "öffentlicher Ordnung" wird die Gesamtheit der ungeschriebenen Regeln verstanden, deren Befolgung nach den jeweils herrschenden sozialen und ethischen Anschauungen als unerlässliche Voraussetzung eines geordneten menschlichen Zusammenlebens innerhalb eines bestimmten Gebiets angesehen wird (BVerfG, Beschl. v. 14.5.1985, 1 BvR 233/81, juris Rn. 77, BVerfGE 69, 315).Auflösung und Verbot sind jedenfalls keine Rechtspflicht der zuständigen Behörde, sondern eine Ermächtigung, von welcher die Behörde angesichts der hohen Bedeutung der Versammlungsfreiheit im allgemeinen nur dann pflichtgemäß Gebrauch machen darf, wenn weitere Voraussetzungen für ein Eingreifen hinzukommen; die fehlende Anmeldung und der damit verbundene Informationsrückstand erleichtern lediglich dieses Eingreifen (BVerfG, Beschl. v. 14.5.1985, 1 BvR 233/81, juris Rn. 74, BVerfGE 69, 315).
- BVerfG, 12.05.2010 - 1 BvR 2636/04
Auflage der polizeilichen Durchsuchung sämtlicher Teilnehmer einer Versammlung …
Auszug aus VG Hamburg, 08.12.2023 - 5 E 5290/23
Bloße Verdachtsmomente oder Vermutungen reichen hierzu nicht aus.Die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen von Gründen für ein Verbot oder eine Beschränkung liegt grundsätzlich bei der Behörde (…vgl. BVerfG, Beschl. v. 20.12.2012, 1 BvR 2794/10, juris Rn. 17; Beschl. v. 12.5.2010,1 BvR 2636/04, juris Rn. 17 ff. jeweils m.w.N.).Für die Gefahrenprognose können Ereignisse im Zusammenhang mit früheren Versammlungen als Indizien herangezogen werden, soweit sie bezüglich des Mottos, des Ortes, des Datums sowie des Teilnehmer- und Organisatorenkreises Ähnlichkeiten zu der geplanten Versammlung aufweisen (BVerfG, Beschl. v. 12.5.2010, 1 BvR 2636/04, juris Rn. 17, BVerfGK 17, 303).
- VGH Baden-Württemberg, 21.10.2023 - 3 S 1669/23
Zulässigkeit eines Versammlungsverbots wegen befürchteter Äußerungsdelikten bei …
Auszug aus VG Hamburg, 08.12.2023 - 5 E 5290/23
Jedenfalls haben zwischenzeitlich auch friedliche, einseitig die palästinensische Sichtweise einnehmende Versammlungen stattgefunden (so auch VGH Mannheim, Beschl. v. 21.10.2023, 3 S 1669/23, juris Rn. 9).
- VG Gelsenkirchen, 19.11.2021 - 14 K 6634/18
Auflage, Kamera, Kamerabeobachtung, Parole, Versammlung, Videobeobachtung, …
Auszug aus VG Hamburg, 08.12.2023 - 5 E 5290/23
Dies gilt unabhängig von der differenziert zu beantwortenden Frage, ob eine hinreichend verlässliche strafrechtliche Beurteilung von Äußerungsdelikten nicht überhaupt erst unter Würdigung aller Umstände des Falles, insbesondere der äußeren Gegebenheiten und der Art und Weise der Äußerungen im jeweiligen Kontext möglich ist (vgl. VG Gelsenkirchen, Urt. v. 19.11.2021, 14 K 6634/18, juris Rn. 107; Fischer, Ist Jubel über Terror strafbar?, LTO 16.10.2023, https://www.lto.de/recht/meinung/m/frage-fische-jubel-terror-hamas/). - BVerfG, 23.06.2004 - 1 BvQ 19/04
Inhaltsbezogenes Versammlungsverbot
Auszug aus VG Hamburg, 08.12.2023 - 5 E 5290/23
Beschränkungen des Inhalts und der Form einer Meinungsäußerung finden ihre Rechtfertigung ausschließlich in den in Art. 5 Abs. 2 GG aufgeführten Schranken auch dann, wenn die Äußerung in einer oder durch eine Versammlung erfolgt (hierzu und zum Folgenden: BVerfG, Beschl. v. 23.6.2004, 1 BvQ 19/04, juris Ls. und vgl. Rn. 19 ff., BVerfGE 111, 147). - BVerfG, 19.12.2007 - 1 BvR 2793/04
Verletzung von Art 8 Abs 1 GG durch beschränkende Verfügungen iSv § 15 Abs 1 …
Auszug aus VG Hamburg, 08.12.2023 - 5 E 5290/23
Das für beschränkende Verfügungen vorauszusetzende Erfordernis einer unmittelbaren Gefährdung setzt eine Sachlage voraus, die bei ungehindertem Geschehensablauf mit hoher Wahrscheinlichkeit zu einem Schaden für die der Versammlungsfreiheit entgegenstehenden Interessen führt (BVerfG, Beschl. v. 19.12.2007, 1 BvR 2793/04, juris Rn. 20, BVerfGK 13, 82). - BVerfG, 20.12.2012 - 1 BvR 2794/10
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen versammlungsrechtliche Auflage
Auszug aus VG Hamburg, 08.12.2023 - 5 E 5290/23
Bloße Verdachtsmomente oder Vermutungen reichen hierzu nicht aus.Die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen von Gründen für ein Verbot oder eine Beschränkung liegt grundsätzlich bei der Behörde (vgl. BVerfG, Beschl. v. 20.12.2012, 1 BvR 2794/10, juris Rn. 17;… Beschl. v. 12.5.2010,1 BvR 2636/04, juris Rn. 17 ff. jeweils m.w.N.). - BVerfG, 04.09.2009 - 1 BvR 2147/09
Demonstration "Fünfter Antikriegstag" in Dortmund am 5. September 2009 findet …
Auszug aus VG Hamburg, 08.12.2023 - 5 E 5290/23
Nach den allgemeinen Regeln des Verwaltungsrechts, die auf die Konzeption der Grundrechte als Abwehrrechte abgestimmt sind, liegt die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen von Verbotsgründen bei der Behörde (BVerfG, Beschl. v. 4.9.2009, 1 BvR 2147/09, juris Rn. 13). - BVerfG, 14.07.2000 - 1 BvR 1245/00
Ablehnung des Antrags auf Erlaß einer eA gegen eine Verbotsverfügung für eine von …
Auszug aus VG Hamburg, 08.12.2023 - 5 E 5290/23
Haben sich bei Veranstaltungen an anderen Orten mit anderen Beteiligten Gefahren verwirklicht, so müssen besondere, von der Behörde bezeichnete Umstände die Annahme rechtfertigen, dass ihre Verwirklichung ebenfalls bei der nunmehr geplanten Versammlung zu befürchten sei (BVerfG, Beschl. v. 14.7.2000, 1 BvR 1245/00, juris Rn. 21). - BVerwG, 05.03.2020 - 6 B 1.20
Auflagen; Auflösung; Aufzug; Demonstration; Gefahrenprognose; Verbot; …
Auszug aus VG Hamburg, 08.12.2023 - 5 E 5290/23
Die Kammer bringt für den Streitwert einer Hauptsache gegen ein Versammlungsverbot den Auffangwert in Ansatz (ebenso BVerwG, Beschl. v. 5.3.2020, 6 B 1.20, juris Rn. 23; OVG Hamburg, Beschl. v. 21.10.2023, 4 Bs 134/23, n. v.;… VGH München, Beschl. v. 5.10.2022, 1 C 22.1713, juris Rn. 7) und halbiert ihn wegen Vorwegnahme der Hauptsache im Verfahren vorläufigen Rechtsschutzes nicht. - VGH Bayern, 13.09.2023 - 10 CS 23.1650
Überwiegend erfolgreicher Eilantrag gegen präventives Benutzungsverbot von …